Erlaubnis zur Bekämpfung von Wirbeltieren
Tierschutzgesetz § 11:
„Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere als
Schädlinge bekämpfen will, bedarf der
Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Mit der Ausübung der Tätigkeit darf
erst nach Erteilung der Erlaubnis
begonnen werden.“
In der Praxis der Rechtsprechung wird immer öfter davon ausgegangen, dass Sie sich als Auftraggeber von der rechtmäßigen Erlaubnis eines durch Sie beauftragten Kammerjägers überzeugen müssen.
Leider sind immer mehr schwarze Schafe ohne behördliche Erlaubnis unterwegs, die nicht nur Kunden überteuerte Rechnungen ausstellen, sondern auch mit
Mitteln hantieren, die gefährlich sein können. Da es sich bei diesen unseriösen Anbietern nicht um geprüfte Schädlingsbekämpfer handelt,
können Sie im Zweifel darüberhinaus rechtliche Probleme bekommen, wenn Sie solche Anbieter für eine Schädlingsbekämpfung beauftragen.
Unser Tipp:
Lassen Sie sich stets im Vornherein die behördliche Erlaubnis zeigen!
Fragen kostet nichts!
Einfach anrufen oder per WhatsApp schreiben!
Erste Tipps gibt's bereits am Telefon oder per WhatsApp - gerne kostenfreie Einschätzung bei Foto-Einsendung per WhatsApp.
Außerdem bieten wir eine kostenfreie Vor-Ort-Beratung für Gastronomie und Gewerbe.
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